Tennisplatzordnung

Tennisplatzordnung des UTC Linz DSG

Allgemeines

Spielberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des UTC Linz DSG sowie Gäste, die über ein gültiges Spielguthabenverfügen.
Der Zugang zur Tennisanlage erfolgt ausschließlich über die vorgesehenen Wege und Parkflächen des UTC Linz DSG.
Das Rauchen auf den Tennisplätzen ist strengstens untersagt. Ebenso dürfen keine Speisen oder Getränke auf den Platz geworfen oder in den Belag eingetreten werden.
Die Benützung der Tennisanlage erfolgt auf eigene Gefahr!
Das Betreten angrenzender Flächen (z. B. Fußballplatz) ist nur zum Ballholen gestattet.

Spielbetrieb

Die Tennisplätze dürfen täglich von 08:00 bis 22:00 Uhr bespielt werden.
Der Platz darf nur mit geeigneten Tennisschuhen, in sportgerechter Kleidung und ausschließlich zum Tennisspielen betreten werden.
Die Plätze müssen vom UTC Linz DSG für den Spielbetrieb freigegeben sein.

Bei starkem Regen oder wenn sich Pfützen bilden, ist das Spielen verboten.
Faustregel: Erst wenn die angrenzenden Wege wieder trocken sind, dürfen die Plätze erneut bespielt werden.

Platzpflege:
Vor Spielbeginn sind die Plätze bei trockener Witterung ausreichend zu bewässern, um eine optimale Spieloberfläche zu gewährleisten und den Sandbelag zu schonen.
Nach dem Spiel sind die Plätze bis hinter die Grundlinien mit den dafür vorgesehenen Abziehnetzen oder Abziehbesen gründlich abzuziehen.
Auch die Linien sind bei Bedarf zu reinigen.

Der bespielte Platz ist rechtzeitig (ca. 5 Minuten) vor Ende der gebuchten Spielzeit zu säubern und zu verlassen.


Platzbuchung:

Die Buchung der Tennisplätze erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungssystem unter
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Bezahlung: Mitgliedschaften und Spielguthaben können online erworben werden.
Bei jeder Buchung sind alle Mitspieler:innen vollständig anzugeben.

Für Mitglieder:
Wird mit einem nicht registrierten Gastspieler gespielt, ist dieser bei der Buchung als „Gastspieler“ anzugeben.

Für Gastspieler:
Spielt ein registrierter Gastspieler gemeinsam mit einem Mitglied, so muss der Gastspieler die Buchung durchführen, um eine ordnungsgemäße Reservierung sicherzustellen.

Die Tennisplatzverwaltung behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Platzordnung die Spielberechtigung zu entziehen und Schadensersatz zu verlangen.


Schlussbestimmungen:

Diese Tennisplatzordnung tritt mit Beginn der Sommersaison 2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Der UTC Linz DSG wünscht allen Spielerinnen und Spielern viel Freude, sportlichen Erfolg und eine verletzungsfreie Tennissaison!